Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrzeugaufbereitung East Customs
Inhaber: Chris Reiher
Website: https://www.fahrzeugaufbereitung-east-customs.eu/
Inhaber: Chris Reiher
E-Mail: info@fahrzeugaufbereitung-east-customs.eu
Website: https://www.fahrzeugaufbereitung-east-customs.eu/
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung (z. B. Lackaufbereitung, Keramikversiegelung, Innenraumreinigung, Ozonbehandlung und Fahrzeugpflege), die zwischen der Firma Fahrzeugaufbereitung East Customs, Inhaber Chris Reiher (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers auf der Website, in Flyern oder sonstigen Medien sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder wenn der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber angefragte Dienstleistung schriftlich oder mündlich bestätigt bzw. mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
(3) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers bzw. der individuellen Absprache (Auftragsbestätigung / Rechnungsentwurf).
(4) Zusätzliche, erst während der Bearbeitung als notwendig erkannte Arbeiten (z. B. unerwartete Lackschäden, extremer Verschmutzungsgrad) erfordern die Absprache mit dem Auftraggeber und werden ggf. nachgefordert oder gesondert berechnet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Sofern der Auftragnehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; anderenfalls verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung und Übergabe des Fahrzeugs, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart (z. B. Vorkasse oder Rechnung).
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem gereinigten Zustand von grobem Müll (z. B. leere Flaschen, Verpackungen) zu übergeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf Vorschäden, besondere Lackempfindlichkeiten, nachlackierte Fahrzeugteile, Tuning-Anbauten oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
(3) Wertsachen und persönliche Gegenstände sind vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig aus dem Fahrzeug zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbleibende Wertsachen.
§ 5 Übergabe, Abnahme und Beanstandungen
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt nach Fertigstellung am vereinbarten Ort.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung unverzüglich auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu überprüfen.
(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Eine Haftung für bereits vor Auftragsbeginn vorhandene Vorschäden am Fahrzeug (z. B. Steinschläge, Kratzer im Lack, Risse im Glas oder Leder, Vorschäden an Felgen) ist ausgeschlossen.
(3) Für elektronische Bauteile und Steuergeräte, die durch Feuchtigkeitseinwirkung während der Innenraumreinigung oder Ozonbehandlung beschädigt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
(4) Das Fahrzeug ist während der Verweildauer in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers nicht über den Betrieb versichert; der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass für das Fahrzeug eine eigene Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung besteht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben bearbeitete Teile bzw. eingebautes Zubehör im Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie trennbar sind.
(2) Dem Auftragnehmer steht an den übergebenen Fahrzeugen ein vertragliches Pfandrecht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag zu.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.